Eingeschränkte Rechte bei Softwarekauf über Internet bestätigt
Das Landgericht München I hat am 15. März 2007 ein Urteil gefällt, dass einen erheblichen Unterschied zwischen Software Kauf auf CD/DVD und übers Internet bedeutet. Kurz gesagt geht es darum, dass man beim Kauf incl. Datenträger das Recht erwirbt, die Software weiterzuverkaufen, beim Kauf übers Internet ist dieses Recht durch den Verkäufer in den meisten Fällen jedoch eingeschränkt oder ganz untersagt. Das LG München I hat nun bestätigt, dass die Untersagung oder Einschränkung des Weiterverkauf beim Kauf übers Internet rechtsgültig ist.
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